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§ 1 Veranstalter
Johannes-Brahms-Gesellschaft Pörtschach
Seeuferstraße 129
A-9210 Pörtschach
Tel. +43/(0)664/286 49 12
http://www.brahmscompetition.org/
info@brahmscompetition.org
§ 2 Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit
Pörtschach und Velden am Wörther See, Kärnten, Österreich.
Wettbewerbsbeginn: Samstag, 02.09.2017
Preisträgerkonzert am Sonntag, 10. September 2017, 17 Uhr für alle Preisträger
Ohne Teilnahme am Preisträgerkonzert wird kein Preis verliehen.
Aus Zeitgründen können sich nur erste und zweite Preisträger am Preisträgerkonzert mit einer musikalischen Darbietung präsentieren.
Das Preisträgerkonzert steht im weitesten und besten Sinne unter dem Motto "Volksmusik (Tanzmusik)". Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor.
Die im folgenden angeführten Kompositionsarten bzw. Komponisten sind nur als Ideengeber gedacht, keinesfalls als Vorschrift bzw. Einschränkung. Wir freuen uns über jede andere gute Wahl:
F. Chopin (Mazurken), A. Dvorak (Slawische Tänze), G. Kreisler, P. de Sarasate, H. Sitt, A. Borodin, J. Hubay, M. Ravel, A. Glazunov. H. Wieniawski, J. Achron, O. Musin, S. Rachmaninoff,...
Selbstverständlich können Sie auch aus dem Wettbewerbsprogramm wählen: Ein Volkslied aus Ihrer Heimat, Brahms Volkslieder, Brahms Ungarische Tänze, Zimbalist Sarasateana und Ähnliches.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über unsere Website
http://2017.brahmscompetition.org/
Folgende Unterlagen werden zusätzlich zur Anmeldung benötigt und müssen vollständig und zeitgleich übermittelt werden:
• ein Portraitfoto oder Künstlerportrait in Studioqualität für den Wettbewerbskatalog (wird veröffentlicht),
• ein Lebenslauf.
• Einschreibgebühr - zu bezahlen bis 1. Juli 2017:
Solo Instrumente: 110,00 Euro
Ensembles: 80,00 Euro pro Mitglied
Lied: 110,00 Euro, für mitgebrachte eigene Liedbegleiter fällt ebenfalls eine Gebühr von 110,00 Euro an, da ein Preis zu gewinnen ist.
Liedbegleiter bzw. Korrepetitoren der anderen Kategorien, welche von der Johannes Brahms Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, sind für die Kandidaten kostenlos.
Die Bezahlung der Einschreibgebühr erfolgt über unsere Website mit gängigen Kreditkarten.
Als Alternative können Sie die Anmeldegebühr spesenfrei für den Empfänger auf folgendes Konto überweisen:
Empfänger: Johannes-Brahms-Gesellschaft,
Seeuferstraße 129, A-9210 Pörtschach
Bank: Bank für Kärnten und Steiermark,
Hauptstraße 199, A-9210 Pörtschach
IBAN: AT32 1700 0001 2013 5384
BIC (SWIFT-Code): BFKKAT2K (alternativ: BFKKAT2KXXX)
Name, Adresse und KATEGORIE des Wettbewerbsteilnehmers sind deutlich lesbar anzugeben.
Anmeldeschluss: 1. Juli 2017
Die Einschreibgebühr kann auch bei Rücktritt von der Anmeldung in keinem Fall zurückerstattet werden, wird jedoch mit EUR 30,– für das nächste Jahr gutgeschrieben.
Hinweis für die Sparte Kammermusik: Da diese im Jahr 2017 nicht angeboten wird, gilt eine bestehende Ermäßigung von 2016 für das Jahr 2018. Teilnehmer der Sparte Klavier, die im Jahr 2015 von der Anmeldung zurückgetreten sind, aber 2017 teilnehmen, erhalten die Ermäßigung von EUR 30,– bei Zahlung der Anmeldegebühr für den diesjährigen Wettbewerb.
Die auf dem Anmeldeformular ausgewählten Werke können bis zum 15. Juli 2017 durch andere ersetzt werden.
§ 4 Zulassungsbedingungen
Pianisten, Streicher und Sänger aller Nationen, die den Anforderungen eines internationalen Wettbewerbes entsprechen, ohne Begrenzung des Alters.
Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden. Diese Entscheidungen sind unanfechtbar, Erklärungen dazu werden nicht gegeben.
Die Teilnehmer sind selbst für die Richtigkeit ihres Programms verantwortlich.
Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass einige Austragungsrunden in Kirchen stattfinden, bitten wir um dem Rahmen angepasste Kleidung.
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr.
§ 5a Klavier
Die Sparte Klavier wurde im Jahr 2016 nicht angeboten. Sollte 2015 eine Einschreibgebühr gezahlt worden sein, der Teilnehmer jedoch nicht angetreten sein, reduziert sich die Einschreibgebühr für 2017 um EUR 30,--.
Allgemeine Hinweise:
A) Erste Runde:
Es sind vorzutragen:
Dauer: 15 Minuten.
B) Zweite Runde:
Es sind vorzutragen:
oder
Dauer: max. 35 Minuten.
C) Finale mit Orchesterbegleitung:
Zur Wahl steht der jeweils erste Satz aus einem der folgenden Klavierkonzerte:
Konzerte müssen auswendig vorgetragen werden.
§ 5b Violine
Allgemeine Hinweise:
A) Erste Runde:
Dauer: 10 Minuten.
Alle Werke der ersten Runden müssen auswendig vorgetragen werden.
B) Zweite Runde:
Dauer: etwa 30 Minuten
Konzerte müssen auswendig gespielt werden, bei Sonaten sind Noten erlaubt - ausgenommen die FAE-Sonate.
Hinweis: Die für die 2. Runde gewählten Werke sind vollständig vorzubereiten. Die Jury behält sich vor, vor Beginn der 2. Runde über etwaige, alle Kandidaten betreffende Kürzungen zu entscheiden.
C) Finale mit Orchesterbegleitung:
Erster Satz und Kadenz aus einem der folgenden Violinkonzerte:
Im Finale müssen Konzerte auswendig gespielt werden.
§ 5c Viola
Allgemeine Hinweise:
A) Erste Runde:
Dauer: max. 15 Minuten.
Alle Werke der ersten Runde müssen auswendig vorgetragen werden.
B) Zweite Runde:
Dauer: max. 30 Minuten.
Konzert auswendig. Sonaten mit Noten.
Hinweis: Die Jury wird den Vortrag der Brahms-Sonate op. 120/1 bzw. op. 120/2 auf einzelne Sätze beschränken (Bekanntgabe unmittelbar vor Ihrem Auftritt).
C) Finale mit Orchesterbegleitung:
Das gewählte Konzert ist auswendig zu spielen.
§ 5d Cello
Allgemeine Hinweise:
A) Erste Runde:
Dauer: 15 Minuten.
Alle Werke der ersten Runde müssen auswendig vorgetragen werden.
B) Zweite Runde:
Dauer: max. 35 Minuten.
In der zweiten Runde sind Noten bei Sonaten erlaubt.
Hinweis: Die Jury behält sich das Recht vor, Ihren Vortrag (Bekanntgabe unmittelbar vor Ihrem Auftritt) auf einzelne Sätze zu beschränken.
C) Finale mit Orchesterbegleitung:
Wählen Sie aus einem der folgenden Cellokonzerte:
a) J. Haydn: Cellokonzert D-Dur, Hob. VIIb:2, 1. Satz
b) A. Dvořák, Cello Konzert, h-Moll, op. 104, 1. Satz
c) P. I. Tschaikowsky, Variationen über ein Rokokothema, A-Dur op.33, ganz
Konzerte müssen auswendig gespielt werden.
§ 5e Lied
Allgemeine Hinweise:
A) Erste Runde:
Insgesamt sind 3 Lieder vorzubereiten:
Dauer: max. 10 Minuten
B) Zweite Runde:
Dauer: max. 15 Minuten
C) Dritte Runde:
Dauer: max. 20 Minuten
§ 5f Kammermusik
Die Sparte Kammermusik wird im Jahr 2017 nicht angeboten. Der Klavierwettbewerb wird im Jahr 2017 wieder angeboten. Sollte 2016 eine Einschreibgebühr gezahlt worden sein, der Teilnehmer jedoch nicht angetreten sein, reduziert sich die Einschreibgebühr für 2018 um EUR 30,--.
Zu Ihrer Information finden Sie unten das im Jahr 2016 gültige Programm. Bitte beachten Sie: Das Programm könnte eventuell 2018 leichte Veränderungen erfahren!
A) Erste Runde:
Dauer: max. 25 Minuten Spielzeit.
B) Zweite Runde:
Ein repräsentatives Werk der Wiener Klassik (Haydn, Mozart, Beethoven), aber auch Schubert, Hummel, Weber oder Boccharini soferne die Wiener Klassik keine entsprechenden Werke bietet.
Dauer: max. 30 Minuten Spielzeit.
C) Finale:
Ein Programm von maximal 45-minütiger Dauer, worin ein vollständiges Werk von Johannes Brahms enthalten sein muss.
§ 6 Wertung
Alle Vorträge sind öffentlich. Die Reihenfolge des Auftrittes der Teilnehmer wird durch Losziehung vor jedem Durchgang neu ermittelt.
Die Jury besteht aus den wertenden Jurymitgliedern, die selbst hervorragende Musiker, Pädagogen oder Konzertveranstalter sind.
Die Wertungen der Jury sind öffentlich und werden in Anwesenheit des Publikums und der Kandidaten von jedem Jurymitglied unmittelbar nach dem Vortrag des Teilnehmers abgegeben und mit Punkteschild bekanntgemacht. Die Teilnehmer können ihre Wertung unmittelbar nach ihrem Vortrag sehen.
Es werden die technische Beherrschung des Instrumentes sowie die künstlerische Aussage, jeweils mit Punkten von 0 bis 6 (in Zehntel teilbar), gesondert ersichtlich bewertet und dann addiert.
Falls die Wertung eines Jurymitgliedes um einen ganzen Punkt oder mehr von der nächst höheren oder nächst tieferen Wertung differiert, so wird diese Wertung durch den Vorsitzenden gestrichen.
Jurymitglieder werten gegenwärtige oder ehemalige Schüler nicht.
Die Wertung des ersten Durchganges (A) dient ausschließlich der Ermittlung der Teilnehmer des zweiten Durchganges (B), wird also nicht in die folgenden Runden mitgenommen.
Die Wertung des zweiten Durchganges (B) wird jedoch zur Wertung des Finale (C) hinzugeschlagen. Gewinner und alle anderen Plätze ermitteln sich also aus der Summe des zweiten Durchganges (B) und des Finales (C).
Die Jury kann jedoch durch einstimmigen Beschluss festlegen, dass kein erster Preis vergeben wird und dem Bestplatzierten stattdessen einen zweiten Preis zuerkennen. Der Zweitplatzierte erhält dann den dritten Preis usw. Der Vorsitzende hat eine solche Entscheidung öffentlich zu begründen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 7 Sonstiges
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch seine Anmeldung, sich während der Dauer des Wettbewerbes von allen beruflichen Verpflichtungen und Konzerten freizuhalten.
Der Veranstalter des Wettbewerbes ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbes akustisch, optisch und/oder elektronisch aufzuzeichnen und zur Propagierung des Wettbewerbes zu verwenden. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen in Hörfunk, Fernsehen und online zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer erwachsen hieraus keine Vergütungsansprüche.
Der Veranstalter behält sich vor, Ausschnitte aus den Wettbewerbsdurchgängen und Preisträgerkonzerten für eine CD und/oder DVD zu verwenden, die der Werbung für die Preisträger und der Dokumentation des Wettbewerbes dienen soll. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge in klingender Form, selbst oder durch Dritte, auf analogen und/oder digitalen Ton-Datenträgern bzw. als digitalen Download über Online-Musikdienste, gleichgültig in welchem Format oder Verfahren, kommerziell und nicht-kommerziell auszuwerten bzw. auswerten zu lassen und zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen.
Die erforderliche Einverständniserklärung der Teilnehmer gilt mit der Anmeldung zum Wettbewerb als gegeben, das gleiche gilt für die Übertragung der Senderechte. Die Preisträger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Die Preisträger verpflichten sich, ohne Honorar an dem Preisträgerkonzert mitzuwirken.
Die Wettbewerbsorganisation übernimmt keinerlei Haftung für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer.
Durch das Absenden des Anmeldeformulars erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit allen Punkten der Wettbewerbsbestimmungen einverstanden.
Bei Unstimmigkeiten gilt der Text der deutschen Fassung.
Datum der Veröffentlichung: 19.02.2017 (letzte Überarbeitung: 30.05.2017)